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Handyvertrag mit über 1000 Euro Auszahlung | Mobile Supreme

Handyvertrag mit 1.000,00 Euro Auszahlung!

Uff...ja, es stimmt bei diesem Handyvertrag mit Auszahlung erhältst Du zu den beiden SIM-Karten noch   2x das Samsung E1050

nicht 500,00 Euro, sondern sogar 1.000,00 Euro auf Dein Konto überwiesen.

Es sah erst so aus als könnten wir unser Angebot nicht mehr halten. Doch dann....wo ein Wille ist ...

Am Freitag den 13ten, genauer am 13.06.2014, wurde ein Urteil veröffentlicht (BFH V R 18/11), welches weitreichende Konsequenzen für sämtliche Vergütungen, Preisnachlässe sowie Rabattierungen nach sich zieht. Ursprünglich aus dem Bereich der Gutscheine für Reisebüros kommend, sieht die Finanzverwaltung Anwendungsbereiche in einer Vielzahl von Geschäftsfeldern die mit Rabatten und Preisnachlässen arbeiten. So sind jegliche Art von Gutscheinen, Preisnachlässen beim Möbel- oder Autokauf oder auch die Willkommensprämie im Fitnessstudio für einen Trainings-Vertrag davon betroffen.

Das neue Urteil verwirft sämtliche bisherigen Rechtsprechungen und hat weitreichende Konsequenzen auf eine Vielzahl von Firmen.

Zukünftig werden Preisnachlässe von Vermittlern nicht mehr die Provision mindern, wodurch automatisch eine Mehrbelastung i.H.v. 19 % auf den netto Preisnachlass entsteht. Da kein Händler derartige Mehrbelastungen tragen kann, wird dies letztendlich vom Endkunden getragen werden müssen.

Im Bereich Mobilfunk betrifft dies sämtliche vom Vermittler (wir) an den Endkunden geleistete Zahlungen / Preisnachlässe / Grundgebührreduzierungen. D.h. es sind alle Angebote betroffen, wo irgendeine Zahlung an den Endkunden fliest. Lieferungen von Waren sind NICHT betroffen.

Bereits in den letzten Tagen haben sich die ersten Mobilfunkunternehmen gegen das komplette Modell der Bargeldauszahlung an den Endkunden entschieden und Angebote offline geschaltet. Nach umfassender Rechtsberatung haben wir uns zu einem ähnlichen Schritt entscheiden müssen und mussten sämtliche Angebote beenden, wo keine Übernahme der 19% Mehrbelastung kalkulierbar ist. Im Ergebnis mussten sämtliche Auszahlungsbeträge um diesen Wert reduziert werden sowie günstige Angebote mit Grundpreisreduzierungen über uns mussten im Preis angepasst werden um die 19% einzukalkulieren.

Wir konnten am heutigen Tag eine Vielzahl von Angeboten mit den geänderten Konditionen wieder aktivieren, dennoch ergibt sich in der Regel eine ca. 19% verringerte Auszahlung an den Endkunden und damit eine Verschlechterung der Angebote mit Auszahlungen.

Wir sind uns bewusst, dass ein derart massiver Schritt für viele Partner Probleme z.B. aufgrund von geschlossenen Kaufverträgen bei eBay mit sich bringt, jedoch kommen wir an der Entscheidung des BFH leider nicht vorbei und je nach Auslegung des Urteils besteht allein bei uns eine Mehrbelastung von ca. 70.000 € monatlich. Durch die Veröffentlichung am 13.06.2014 sind viele Unternehmen in Zugzwang geraten und uns liegt der Schutz der Handybude wirklich sehr am Herzen, sodass wir nun in Zusammenarbeit mit den Providern Lösungen entwickeln werden, um Rabatte und Preisnachlässe zukünftig nicht mehr selbst, sondern z.B. über den Provider abbilden zu können, wodurch die Mehrbelastung verhindert werden kann.

Das Risiko bei uns ist gestaltungsbedingt gering und durch die schnelle Reaktion unserer Steuerkanzlei konnten wir weiteren Schaden verhindern. Dennoch wird es - bei Umsetzung des Urteils nach der Meinung unserer Kanzlei - Händler vor massive Probleme stellen, die ein monatliches Auszahlungsmodell unterhalten. Hierbei kann es zu einer Mehrbelastung für sämtliche Kunden aus den vergangenen 24 Monaten kommen, die zukünftig noch monatliche Auszahlungen des Händlers erwarten, da dieser dann auf zukünftige monatliche Auszahlung auch eines "Altkunden" die Mehrbelastung tragen muss. Die Befürchtung muss also sein, dass Händler mit einem monatlichen Zahlungsmodell durch das neue Urteil in den Ruin getrieben werden - sollte die Finanzverwaltung keine Übergangsfristen oder abweichende Behandlung des Mobilfunksektors festlegen - wovon nach unserer Einschätzung derzeit nicht auszugehen ist.

Wir bitten Sie, die Kunden zu informieren, deren Angebot wir nicht mehr darstellen können und über die Gründe aufzuklären. Parallel bitten wir um Kontrolle ob das jeweilige Angebot noch verfügbar ist, oder sich evtl. die rechnerische Grundgebühr durch Verringerung der Auszahlung verändert hat. Sollten Sie selbst Auszahlungen an Kunden durchführen, kontaktieren Sie bitte schnellstmöglich Ihren Steuerberater und legen ihm o.g. Urteilsnummer des BFH zur Prüfung vor.

Von dieser Problematik sind nur Angebote betroffen, die eine Auszahlung von uns an den Endkunden enthielten! 

​Quelle: Handybude